Parken und Parkverbote

Mit Sicherheit sind wir für Sie da… wenn wir durch kommen. Helfen Sie uns, damit wir sie rund um die Uhr erreichen.

 

Beachten Sie Parkverbote. Parken ist unter anderem unzulässig: 

  • vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten,

  • vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

  • über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen.

 

 

Quelle: Feuerwehr Kassel